AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Vitafill GmbH

Stand März 2019

1. Geltungsbereich


Die Firma vitafill GmbH (Verkäufer) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereit, die in deutscher Sprache abgedruckt sind. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen insbesondere insoweit, dass sie den Geschäftsbedingungen der vitafill GmbH entgegenstehen oder hiervon abweichen, lehnen wir ab; solche Allgemeinen  Geschäftsbedingungen binden die Firma vitafill GmbH nicht.


Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der Firma vitafill GmbH maßgebend.



2. Angebot und Vertragsabschluss


Angebote der Firma vitafill GmbH erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten dann als angenommen, wenn sie von den Verkäufern schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma vitafill GmbH maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Angestellten der Firma vitafill GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.



3. Lieferung


Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der Firma vitafill GmbH betreffen, entbinden die vitafill GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet.


Ansprüche des Vertragspartners (Käufers) auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, wenn die Firma vitafill GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Firma vitafill GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich Im Falle der Annullierung einer Bestellung verpflichtet sich der Käufer unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der vitafill GmbH den entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Käufer jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden abbedungen.



4. Verpackung


Erfolgt eine Verpackung in vom Käufer gelieferte Behältnisse, wird für die Geeignetheit der Verpackung keine Gewähr übernommen. Die Firma vitafill GmbH ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die Firma vitafill GmbH berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die Firma vitafill GmbH ist dabei bemüht, ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes


Verpackungsmaterial einzusetzen.
Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlässt oder dem Käufer zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei der Firma vitafill GmbH anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt sein, so muss ein eingetretener Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des
Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Firma vitafill GmbH ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt.

Mehr- oder Minderlieferungen von 10 % der Vertragsmenge sind zulässig.



5. Mängelrüge


Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma vitafill GmbH setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Käufers) voraus.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware innerhalb von acht Tagen seit Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Firma vitafill GmbH zu rügen. Später erfolgte Mängelrügen werden nicht anerkannt.

Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu der endgültigen Entscheidung der Firma vitafill GmbH über die Ablehnung oder Anerkennung von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der Firma vitafill GmbH zurückgesandt werden. Der Käufer hat der Firma vitafill GmbH in jedem Fall die Begutachtung der Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nach Wahl der Firma vitafill GmbH von Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung bis hin zu Nachbesserung.


Die Kosten jeglicher, vom Käufer in Auftrag gegebener Analysen werden von der Firma vitafill GmbH nicht übernommen.

Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist unabhängig von der Produktbezeichnung der Firma vitafill GmbH und Aufgabe des Käufers.

Im Falle begründeter Mängelrügen ist die Firma vitafill GmbH lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der Firma vitafill GmbH entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtlieferung zu ermäßigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüberhinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.



6. Verjährung


Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt, etc., entfällt jegliche Haftung der Firma vitafill GmbH.



7. Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflichten des Käufers


 7.1.Preisänderungen durch Lieferanten der vitafill GmbH bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichte maßgebend. Die Rechnungen der Firma vitafill GmbH sind 14 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma vitafill GmbH berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitergehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Firma vitafill GmbH ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten, bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Firma vitafill GmbH behält sich das Recht vor, die Forderung an Dritte abzutreten.


7.2. Der Käufer unterstützt die Firma vitafill GmbH bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (z.B. Bekanntgabe der Lieferanschrift, Lieferung der Etiketten, Lieferung der geeigneten Verpackung, Lieferung der gestellten Rohstoffe) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzugs des Käufers ist die Firma vitafill GmbH
berechtigt, ihre bis dahin entstandene Herstellungskosten abzurechen. Der Verzug des Käufers tritt in dem Falle spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die Firma vitafill GmbH ein.



8. Eigentumsvorbehalt


8.1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma vitafill GmbH bis der Käufer sämtliche Forderungen, auch die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma vitafill GmbH, beglichen hat.


8.2. Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma vitafill GmbH als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass die Firma vitafill GmbH dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma vitafill GmbH gehörenden oder von ihr gelieferten Ware durch den Käufer, steht der Firma vitafill GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.


8.3. Sollte das Vorbehaltseigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an die Firma vitafill GmbH ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma vitafill GmbH. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Vorbehaltseigentum für die Firma vitafill GmbH gelten.


8.4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er sich mit den Leistungen an die Firma vitafill GmbH nicht in Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Eigentumsvorbehaltsware entfallenden Kaufpreises als an die Firma vitafill GmbH abgetreten. Die Firma vitafill GmbH nimmt diese Abtretung bereits heute an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Zahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma vitafill GmbH. Sollte der Verkäufer mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die Firma Vitafill GmbH übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt als an die Firma vitafill GmbH abgetreten. Die Firma vitafill GmbH nimmt wiederum diese Abtretung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, die aufgrund dieser Bedingung an die Firma vitafill GmbH abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst.


8.5. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Käufer von der Firma vitafill GmbH erteilte Einzugsbefugnis bleibt von der Einzugsermächtigung des Käufers unberührt. Die Firma vitafill GmbH wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Firma vitafill GmbH hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die Firma vitafill GmbH unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.


8.6. Sollte der Käufer in Folge von Beschädigung, Minderung, Verlust oder anderweitigem Untergang der Vorbehaltsware Ansprüche gegen einen Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma vitafill GmbH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.


8.7. Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Falle geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Käufer zu.


8.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen der Firma vitafill GmbH um mehr als 20 %, so wird die Firma vitafill GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach Wahl der Firma vitafill


GmbH freigeben.



9. Zahlungsbedingungen


9.1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellem Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum gilt die Rechnung als anerkannt.


9.2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur zulässig, soweit dessen Gegenforderung durch die Firma vitafill GmbH schriftlich anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt wurde.


9.3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Firma vitafill GmbH berechtigt, den unter Ziffer 7.2. dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.


9.4. Die Firma vitafill GmbH ist berechtigt, trotz eventuell anderslautenden Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wir die Firma vitafill GmbH den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.


9.5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma vitafill GmbH über den Betrag verfügen kann.


9.6. Befindet sich der Käufer gegenüber der Firma vitafill GmbH mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.


9.7. Der Firma vitafill GmbH gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.



10. Haftung


Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung der vitafill GmbH ergeben sollte, stellt der Käufer die Firma vitafill GmbH im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B. Patentrechte oder ähnliches). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exportes der Waren der Firma vitafill GmbH durch den Käufer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik


Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der Firma vitafill GmbH Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.



11. Erfüllungsort


Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma vitafill GmbH der Erfüllungsort.



12. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen


12.1. Der Gerichtsstand ist das am Sitz der Firma vitafill GmbH zuständige Gericht.


12.2. Die Durchführung des Vertrages sowie seine rechtliche Bewertung unterliegen dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt, unter Ausschluss ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.



13. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.


*** Ende der AGB ***
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